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Dokument-ID: 881817
21.8.2 Anwendung der Bestimmungen über einstweilige Verfügungen und Anwendungsbereich
Der Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung ist nach dem Erwägungsgrund 47 der EuKoPfVO eine Sicherungsmaßnahme, die es einem Gläubiger ermöglicht, zu verhindern, dass die spätere Vollstreckung der Forderung des Gläubigers durch die Überweisung oder die Abhebung der Gelder gefährdet wird, die ein Schuldner auf einem Bankkonto in der Europäischen Union hat.