8.9.6 Preisminderungsanspruch als Sondermassekosten
Sondermassekosten liegen dann vor, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Massekosten und dem Absonderungsgut besteht. Wenn ein den Verwertungserlös mindernder Anspruch des Erwerbers der Sondermasse (hier Preisminderungsanspruch) besteht, steht dem Absonderungsgläubiger nur ein entsprechend geminderter Verwertungserlös zur Verfügung. Den Erwerber einer Sondermasse mit einem Anspruch aus einer Leistungsstörung des Veräußerungsgeschäfts auf die allgemeine Masse zulasten der übrigen Gläubiger zu verweisen, wäre nicht sachgerecht. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0114697.]