6 Schutz des Schuldners vor Räumungsexekution
Normzweck
Die Bestimmung des § 12c IO verfolgt den Zweck, dem Schuldner die Erhaltung eines Bestandobjekts zu ermöglichen, in dem er sein Unternehmen betreibt. § 12c IO dient somit dem Zweck, die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Wird die Forderung wegen der die Räumungsexekution geführt wurde, mit dem im Sanierungsplan festgesetzten Betrag rechtzeitig voll befriedigt, so ist die Räumungsexekution auf Antrag einzustellen und das Bestandsverhältnis gilt als fortgesetzt. Es wird damit die Fortsetzung eines bereits aufgelösten Vertragsverhältnisses ermöglicht. Ob von der Möglichkeit des § 12c IO Gebrauch gemacht wird, hängt davon ab, ob das Bestandsobjekt für die Unternehmensfortführung benötigt wird oder nicht.