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Dokument-ID: 867402
2.10.7 Gebietskörperschaft als Bauträger
Gem § 7 Abs 6 Z 1 BTVG ist die Sicherungspflicht des Bauträgers auch dann erfüllt, wenn der Bauträger eine Gebietskörperschaft ist. Die Ausnahme des § 7 Abs 6 Z 1 BTVG greift aber nur dann, wenn die Gebietskörperschaft selbst Bauträger ist.