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Dokument-ID: 847367
3.7.5 Erlöschen der Exekutionssperre
Die nach § 10 IO bestehende Exekutionssperre erlischt in den Fällen der §§ 123, 123b und 139 IO, nicht bereits mit Aufnahme des Aufhebungsbeschlusses in die Insolvenzdatei, sondern erst mit Rechtskraft der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Die nur deklaratorische Anmerkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Grundbuch steht nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens der Exekutionsführung nicht im Wege. • [Fußnote: Mohr, IO, 11. Auflage, § 59 IO E 35f.]