© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1058130

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.8 Beschlüsse

Allgemeines

§ 62 EO bestimmt, dass – sofern nicht ein durch Klage eingeleiteter Streit zu entscheiden ist oder das Gesetz etwas anderes anordnet – die gerichtlichen Entscheidungen im Exekutionsverfahren und alle in diesem Verfahren vorkommenden Verfügungen durch Beschluss erfolgen. Einzig gesetzlich angeordnete Ausnahme ist die Entscheidung über die Aufteilung des Meistbots im Rahmen einer Teilungsexekution, die gem § 352c EO in der Form eines Urteils zu treffen ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop