© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 441089

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.4 Weitere Einstellungsgründe

Nach hA regelt § 39 Abs 1 EO die allgemeinen Einstellungsgründe nicht taxativ. Eine Einstellung hat sohin auch bei rechtsähnlichen Sachverhalten zu erfolgen. • [Fußnote: Deixler-Hübner/Rebernig in Burgstaller/Deixler-Hübner, Exekutionsordnung § 39 Rz 3.]  Andere wichtige Gründe für die amtswegige Einstellung des Exekutionsverfahrens • [Fußnote: Deixler-Hübner/Rebernig in Burgstaller/Deixler-Hübner, Exekutionsordnung § 39 Rz 4.]  sind etwa:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop