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Dokument-ID: 726169
17.6 Wirkungen des Verfahrens
Anfechtungsfristen
Die für die Anfechtung nach der IO vom Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu berechnenden Fristen werden gemäß § 18 URG um die Dauer des Reorganisationsverfahrens verlängert, wenn das Verfahren während der Anfechtungsfrist eingestellt worden ist.