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Dokument-ID: 726353
2.1 Anwendungsbereich des BWG
Das BWG gilt für Banken aller Sektoren. Für Sparkassen gibt es ergänzende Bestimmungen im SparkassenG. Das HypothekenbankenG regelt detailliert die Modalitäten der Hypothekarkreditvergabe und der Hypothekarpfandbriefe. Das BWG sieht in seinen §§ 81 ff Sonderbestimmungen für insolvente Banken vor. Zum einen wird das Geschäftsaufsichtsverfahren geregelt und zum anderen sind Sonderbestimmungen für Konkursverfahren über das Vermögen von Banken vorgesehen.