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Dokument-ID: 1178243
5.10.3 Abgrenzung zu anderen Exekutionsarten
Die Räumung einer Liegenschaft iSd § 349 EO kann von der Übergabe der geräumten Liegenschaft an den betreibenden Gläubiger nicht abgetrennt werden. Wenn der Verpflichtete eine Liegenschaft nur in den früheren Zustand zu versetzen oder Gegenstände aus ihr zu entfernen hat, ist nicht nach § 349 EO, sondern nach § 353 EO vorzugehen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0004430.]