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Dokument-ID: 867530
2.14.2 Insolvenz des Bauträgers
Erhält der Liegenschaftsverkäufer nur einen Teil seines Kaufpreises bezahlt und wird über das Vermögen des Bauträgers das Insolvenzverfahren eröffnet, behält der Liegenschaftsverkäufer seinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gegen den Erwerber so lange, bis dieser entsprechend den Bestimmungen des BTVG vom gesamten Bauträgervertrag zurückgetreten ist, weil dieser Rücktritt gem § 5 Abs 5 BTVG auch auf den Vertrag mit dem dritten Liegenschaftsverkäufer wirkt.