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Dokument-ID: 1139218
5.2.6 Geltendmachung von Lohnabgabenforderungen im Insolvenzverfahren
Seit längerer Zeit vertreten Abgabenbehörden zum Teil den Standpunkt, dass Insolvenzverwalter in der Arbeitgeberinsolvenz verpflichtet seien, im Fall der Ausschüttung einer Quote an den Insolvenz-Entgelt-Fonds die anteiligen Lohnabgaben im Zuge der Selbstberechnung an das Finanzamt abzuführen. Eine Forderungsanmeldung unterbleibt in diesem Fall.