Neu
Dokument-ID: 356482
11.6.10 Rechtswirkungen des Urteils
Das der Klage stattgebende Urteil ersetzt die gem § 7 Abs 1 EO im vorhandenen Exekutionstitel fehlenden oder unklaren Angaben. In den anderen Fällen ersetzt es die zur Exekutionsführung notwendigen Urkunden. Für die Exekutionsführung müssen daher der ursprüngliche Exekutionstitel und das Ergänzungsurteil vorgelegt werden.