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Dokument-ID: 482607
3.16.1 Vom Schuldner erteilte Aufträge
Der Auftrag ist ein Konsensualvertrag, bei dem sich der Beauftragte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Besorgung von Geschäften auf Rechnung des Auftraggebers verpflichtet. Aufträge, die der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten hat, bleiben aufrecht, der Masseverwalter bzw der Schuldner mit Zustimmung des Sanierungsverwalters in einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung kann aber bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 IO zurücktreten.