Neu
Dokument-ID: 1244629
5.2.13 Folge unschlüssiger Forderungsanmeldung
Die Forderungsanmeldung hat ähnliche Aufgaben wie eine Klage; ihr Inhalt ist den Erfordernissen des § 226 ZPO ähnlich. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0089657.] Die Präzisierung einer Forderung ist auch durch ein Begleitschreiben zur Anmeldung möglich. • [Fußnote: OGH 17.10.2002, 8 Ob 169/02i.]