© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1058116

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Form des Exekutionsantrags

Exekutionsanträge können gem § 53 Abs 1 EO schriftlich gestellt, mündlich zu Protokoll gegeben oder, wenn das vereinfachte Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommt, auch per WebERV eingebracht werden. Alle Exekutionsanträge müssen unter Verwendung des Formblatts oder eines formatierten Schriftsatzes, dh, unter Verwendung derselben Überschriften und Feldgruppen, mit demselben Aufbau und derselben Abfolge erfolgen. Es herrscht keine Anwaltspflicht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop