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Dokument-ID: 1186286
5.11.20 Zweck des Vollzugs
Das Wesen des Exekutionsvollzugs besteht darin, den Verpflichteten durch stufenweise zu verschärfenden Zwang zur Befolgung des Exekutionstitels zu verhalten. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0004446.]