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Dokument-ID: 1169670
3.24 Rechtsanwaltsinsolvenz und Standesaufsicht der Rechtsanwaltskammer
Schutzgesetze sind abstrakte Gefährdungsverbote, die dazu bestimmt sind, die Mitglieder eines Personenkreises gegen die Verletzung von Rechtsgütern zu schützen. Sie bezwecken durch Umschreibung konkreter Verhaltenspflichten, einem Schadenseintritt vorzubeugen. Allgemein gehaltene Bestimmungen, die keine konkreten Verpflichtungen nominieren, sind keine Schutzgesetze. • [Fußnote: OGH 30.03.2020, 2 Ob 28/19k.]