© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1087032

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1.1 Abgrenzung zur negativen Feststellungsklage

Wenn bereits die Exekution eingeleitet ist, so kann nur mehr die Oppositionsklage und nicht mehr die Klage auf Feststellung des Erlöschens des dem Exekutionstitel zugrunde liegenden Anspruchs erhoben werden, • [Fußnote: EF 55.147.]  weil das von der negativen Feststellungsklage verfolgte Rechtsschutzziel in jenem der Oppositionsklage aufgeht. • [Fußnote: Jakusch in Angst/Oberhammer, EO, 3. Auflage, Art 35 Rz 8.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop