12.1.3 Anfechtungsmonopol des Insolvenzverwalters
Gem § 37 Abs 1 IO wird das Anfechtungsrecht vom Insolvenzverwalter ausgeübt. Anfechtungsansprüche, die von Insolvenzgläubigern außerhalb des Insolvenzverfahrens erhoben worden sind, können nach § 37 Abs 2 IO während des Insolvenzverfahrens nur vom Insolvenzverwalter verfolgt werden. Daraus ergibt sich ein Anfechtungsmonopol des Insolvenzverwalters. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0112593.] Aufgrund des Anfechtungsmonopols sind alle Insolvenzgläubiger an die Ausübung oder Nichtausübung des Anfechtungsrechts durch den Insolvenzverwalter gebunden. • [Fußnote: OGH 11.11.1999, 8 Ob 140/99t.]