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Neu Dokument-ID: 250338

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.7.1 Allgemeines

Das Exekutionsbewilligungsverfahren ist ein einseitiges Aktenverfahren ohne Einvernahme der verpflichteten Partei. Es beginnt mit Einlangen des Exekutionsantrages beim Exekutionsgericht und endet mit Rechtskraft des Bewilligungsbeschlusses. Das Exekutionsgericht muss die Zulässigkeit des Antrags und die materiellen Bewilligungsvoraussetzungen prüfen, die in den §§ 7 bis 9 EO geregelt sind. Das Exekutionsgericht hat von Amtswegen die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Exekutionsantrages zu prüfen; es sind dies

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