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Dokument-ID: 922323
7.5 Verbesserter Zahlungsplan
Abänderung des Zahlungsplans
Bis zur Abstimmung kann der Schuldner den Zahlungsplan ändern.
Abstimmung über den geänderten Zahlungsplan
Sofern der geänderte Zahlungsplan nicht ungünstiger ist, kann über den neuen Vorschlag in derselben Tagsatzung abgestimmt werden; andernfalls wäre die Tagsatzung gem § 145 Abs 4 IO zu erstrecken.