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Dokument-ID: 922179
5.4.2 Unterhalt und Wohnraum des Schuldners und seiner Familie
Allgemeines
§ 5 IO liegt der Gedanke zugrunde, dass während des Insolvenzverfahrens die Rechte der Gläubiger für den Schuldner und seine Familie nicht zu einer existenziellen Bedrohung werden dürfen. Dem Schuldner soll daher das zum Leben Notwendige aus der Insolvenzmasse überlassen werden. • [Fußnote: OGH 12.09.1996, 8 Ob 2233/96g.]