4.3.11 Neuerungen der Exekution auf Gesellschaftsrechte nach der GREx
Als sonstige Vermögensrechte waren Gesellschaftsrechte des Verpflichteten schon vor der GREx dem exekutiven Zugriff der Gläubiger ausgesetzt. Je nach Art der Rechte oder Beteiligungen gestaltete sich der Zugriff anders. In jedem Fall war es aber Sache des betreibenden Gläubigers, die dafür notwendigen Verfahrensschritte voranzutreiben. Durch die GREx kam es zu zwei Neuerungen: Der Abschnitt über die Exekution auf sonstige Vermögensrechte wurde neu gefasst und die Pfändung und Verwertung dieser Rechte wurde in das erweiterte Exekutionspaket integriert. • [Fußnote: Frauenberger, GesRZ 2021, 287.]