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Dokument-ID: 1139226
5.6.19 Keine Genehmigung für Vergleich im Prüfungsprozess
Ein im Lauf eines Konkursverfahrens geschlossener Vergleich über Insolvenzforderungen zur Beendigung oder zur Vermeidung von Prüfungsprozessen fällt nicht in die gerichtliche Genehmigungspflicht, weil der Masseverwalter hinsichtlich des Inhalts der Prüfungserklärung nicht an die Zustimmung oder Weisung anderer Konkursorgane gebunden ist. Der Abschluss von Vergleichen fällt nur unter die dem Insolvenzgericht mitzuteilenden Geschäfte.