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Dokument-ID: 638217
12.16 Ansprüche des Anfechtungsgegners
Der Anfechtungsgegner kann gem § 41 Abs 1 IO die Zurückstellung seiner Gegenleistung aus der Insolvenzmasse verlangen, soweit sie in dieser noch unterscheidbar vorhanden oder die Masse um ihren Wert bereichert ist. Eine weitergehende Forderung auf Erstattung der Gegenleistung sowie die infolge Erstattung einer anfechtbaren Leistung an die Masse wieder auflebende Forderung können gem § 41 Abs 2 IO nur als Insolvenzforderung geltend gemacht werden.