© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 662989

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.9 Ausfolgung und Verwertung unverkaufter Gegenstände

Wenn Gegenstände auch in einem neuerlichen Versteigerungstermin nicht verkauft werden können, ist der Verpflichtete aufzufordern, sie binnen 14 Tagen abzuholen. Die Gegenstände sind ihm gem § 281 Abs 1 EO auszufolgen, wenn er der Auktionshalle oder dem Versteigerungshaus die entstandenen Kosten zahlt. Darauf ist der Verpflichtete in der Aufforderung zur Abholung der Gegenstände hinzuweisen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop