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Dokument-ID: 1197546
4.3.13 Exekution auf die Verlassenschaft
Allgemeines
Gem § 531 ABGB ist die Verlassenschaft der Inbegriff aller Rechte und Pflichten des Verstorbenen, dh, ein Sondervermögen, von dem fingiert wird, dass es noch vom Verstorbenen besessen wird. • [Fußnote: Binder in Deixler/Hübner, EO § 9 Rz 50.] Der Rechtsübergang findet erst mit der Einantwortung der Verlassenschaft statt.