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Dokument-ID: 1178186
5.6.8 Veräußerungs- und Belastungsverbot; Abweisungsbeschluss Grundbuch
Veräußerungs- und Belastungsverbot
Der Anspruch auf bücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts kann auch dann, wenn die Klage durch einstweilige Verfügung ein gegen den Beklagten gerichtetes, bücherlich angemerktes Veräußerungs- und Belastungsverbot erwirkt hat, aufgrund des gegen den Beklagten ergangenen Urteils nicht gegen einen als Eigentümer eingetragenen Dritten vollstreckt werden. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0000748.]