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Neu Dokument-ID: 1178121

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Allgemeines

Die in den §§ 346 bis 369 EO geregelte Naturalexekution bezweckt die Verwirklichung von (nicht in Geld bestehenden) Ansprüchen auf Leistung körperlicher Sachen und Handlungen (Duldungen und Unterlassungen) durch Anwendung direkten oder indirekten Zwangs. Die Naturalexekution ist für folgende Arten von Ansprüchen vorgesehen:

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