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Dokument-ID: 726401
2.5.12 Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen
Für Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen, so genannte „netting agreements“, gilt gem § 81l BWG ausschließlich das Recht, das auf derartige Vereinbarungen anwendbar ist.