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Dokument-ID: 638216
12.15.3 Ansprüche bei zwischenzeitlicher Belastung
Hat der Anfechtungsgegner die an die Masse zu leistende Sache belastet, zB einem Dritten ein Pfandrecht oder ein Servitut eingeräumt, so bleibt das Recht des Dritten bestehen, wenn mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 38 Abs 2 IO ihm gegenüber nicht angefochten werden kann; für den Wertverlust soll der Masse Ersatz verschafft werden. § 40 IO kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Nachmann anfechtungsfest erworben hat.