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Dokument-ID: 726381
2.15.1 Kein Sanierungsverfahren und kein Sanierungsplan
§ 82 Abs 1 BWG bestimmt, dass über das Vermögen eines Kreditinstituts kein Sanierungsverfahren eröffnet werden kann. Es ist auch im Konkursverfahren über das Vermögen eines Kreditinstituts ein Sanierungsplanantrag unzulässig.