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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.3.1 Die Aufschiebungsgründe des § 42 EO

Die Aufschiebungsgründe sind taxativ aufgezählt • [Fußnote: OGH 27.11.2002, 3 Ob 131/02i.]  und zwar teils in § 42 EO und teils an anderer Stelle in der EO. Die Rechtsprechung schließt aber allein aus der taxativen Aufzählung nicht die Möglichkeit der analogen Anwendung der Aufschiebungsgründe aus, • [Fußnote: OGH 27.04.2016, 3 Ob 205/15s.]  wenn ein Sachverhalt seiner Art und seines Gewichts nach so beschaffen ist, dass alles für eine Gleichbehandlung spricht. • [Fußnote: OGH 20.11.2001, 3 Ob 269/01g.] 

In § 42 EO sind folgende Aufschiebungsgründe aufgezählt:

Z 1: Wenn eine Klage auf Ungültig- oder Unwirksamerklärung oder auf Aufhebung eines der im § 1 EO angeführten, einer bewilligten Exekution zugrunde liegenden Exekutionstitels erhoben wird

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