13.3.1 Die Aufschiebungsgründe des § 42 EO
Die Aufschiebungsgründe sind taxativ aufgezählt • [Fußnote: OGH 27.11.2002, 3 Ob 131/02i.] und zwar teils in § 42 EO und teils an anderer Stelle in der EO. Die Rechtsprechung schließt aber allein aus der taxativen Aufzählung nicht die Möglichkeit der analogen Anwendung der Aufschiebungsgründe aus, • [Fußnote: OGH 27.04.2016, 3 Ob 205/15s.] wenn ein Sachverhalt seiner Art und seines Gewichts nach so beschaffen ist, dass alles für eine Gleichbehandlung spricht. • [Fußnote: OGH 20.11.2001, 3 Ob 269/01g.]
In § 42 EO sind folgende Aufschiebungsgründe aufgezählt:
Z 1: Wenn eine Klage auf Ungültig- oder Unwirksamerklärung oder auf Aufhebung eines der im § 1 EO angeführten, einer bewilligten Exekution zugrunde liegenden Exekutionstitels erhoben wird