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Dokument-ID: 356516
13.3 Aufschiebungsgründe
Taxative Aufzählung der Aufschiebungsgründe
Nach hL und Rechtsprechung sind die Aufschiebungsgründe im Gesetz taxativ aufgezählt • [Fußnote: Rz 1990/59, 145.] , wobei diese – wie oben dargestellt – aber nicht nur in § 42 EO zu finden sind. Liegt kein Aufschiebungsgrund vor, darf das Gericht den Aufschiebungsantrag nicht bewilligen, es sei denn, es liegt ein Sachverhalt vor, der seiner Art und seiner Bedeutung nach so beschaffen ist, dass eine Gleichbehandlung geboten ist. • [Fußnote: OGH 27.11.2002, 3 Ob 131/02 i.]