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Dokument-ID: 1178163
5.5.8 Verwahrung und Verkauf
Der Verwahrer haftet dem Verpflichteten persönlich und unmittelbar für die Vernachlässigung pflichtgemäßer Obsorge über die ihm anvertrauten Fahrnisse. • [Fußnote: OGH 28.4.1998, 1 Ob 186/97b.]