5.1.20 Zur Haftung des Prospektkontrollors
Prospekthaftungsansprüche bestehen, wenn ein Anleger durch falsche, unvollständige oder irreführende Prospektangaben zur Zeichnung einer Kapitalanlage bewogen wird. Es handelt sich dabei um eine typisierte Vertrauenshaftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss. Der Prospekt bildet im Regelfall die Grundlage für den wirtschaftlich bedeutsamen und mit Risiken verbundenen Beteiligungsabschluss. Aus diesem Grund muss sich der potenzielle Kapitalanleger grundsätzlich auf die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prospekt enthaltenen Angaben verlassen dürfen. An diesem Zweck orientieren sich auch Inhalt und Umfang der Prüfpflicht. • [Fußnote: OGH 21.12.2015, 9 Ob 89/14z.]