Neu
Dokument-ID: 608338
5.11.21 Rekurs gegen die Bestätigung und gegen die Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans
Das Insolvenzgericht hat sowohl den Beschluss über die Bestätigung als auch über die Versagung der Bestätigung öffentlich bekannt zu machen. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung beginnt die 14-tägige Rekursfrist zu laufen.