Neu
Dokument-ID: 1169742
8.8 Entlohnung des besonderen Verwalters
Besondere Verwalter haben einen eigenen Entlohnungsanspruch gem § 86 Abs 1 IO. • [Fußnote: OLG Linz, ZIK 2020/300, 248 mwN.] Es steht jedem Verwalter seine eigene Regelentlohnung zu. • [Fußnote: OLG Linz, ZIK 2020/300, 248.] Somit ist zunächst die Regelentlohnung nach den §§ 82, 82a IO zu ermitteln.