© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 441273

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

19.1.5 Mindestvorschriften für Verfahren über unbestrittene Forderungen

Die Bestätigung als EuVT kommt nur dann infrage, wenn die verfahrensrechtlichen Erfordernisse des Kapitel III eingehalten wurden. Diese betreffen:

  • Die Zustellung mit Nachweis des Empfangs durch den Schuldner
  • Die Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner
  • Die Zustellung an einen Vertreter
  • Die ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Forderung
  • Die ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Verfahrensschritte zur Bestreitung der Forderung
  • Heilung der Nichteinhaltung von Mindestvorschriften
  • Mindestvorschriften für eine Überprüfung in Ausnahmefällen

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop