Neu
Dokument-ID: 441273
19.1.5 Mindestvorschriften für Verfahren über unbestrittene Forderungen
Die Bestätigung als EuVT kommt nur dann infrage, wenn die verfahrensrechtlichen Erfordernisse des Kapitel III eingehalten wurden. Diese betreffen:
- Die Zustellung mit Nachweis des Empfangs durch den Schuldner
- Die Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner
- Die Zustellung an einen Vertreter
- Die ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Forderung
- Die ordnungsgemäße Unterrichtung des Schuldners über die Verfahrensschritte zur Bestreitung der Forderung
- Heilung der Nichteinhaltung von Mindestvorschriften
- Mindestvorschriften für eine Überprüfung in Ausnahmefällen