5.6.22 Meistbotsverteilung, Höchstbetragshypothek und Nachweis der Forderung aus einer Inhaberschuldverschreibung
Bei der Meistbotsverteilungstagsatzung reicht zum Nachweis einer Forderung aus einer Inhaberschuldverschreibung deren Vorlage aus. Eine Inhaberschuldverschreibung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Inhaber des Wertpapiers zur Geltendmachung des darin verbrieften Anspruchs berechtigt ist, sodass er keine weiteren Nachweise für seine materielle Berechtigung aus dem Papier erbringen muss, etwa durch Vorlage des Finanzierungsvertrages oder eines Belegs für die an die Schuldnerin geleistete Zahlung. • [Fußnote: OGH 16.12.2022, 8 Ob 133/22z.]