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Dokument-ID: 1186293
5.11.24 Aufhebung Strafbeschluss
Der Verpflichtete kann die Aufhebung eines Strafbeschlusses mit Impugnationsklage unter anderem dann erreichen, wenn er im Prozess dartut, ein Unterlassungsgebot ohne jedes Verschulden verletzt zu haben • [Fußnote: RIS-Justiz RS0107694.] oder wenn er geltend macht, er habe dem Exekutionstitel überhaupt nicht entgegen gehandelt. Das Urteilsbegehren hat auf Unzulässigkeit der Anspruchsexekution zu lauten. • [Fußnote: OGH 25.2.2004, 3 Ob 261/03h.]