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Dokument-ID: 1034498
5.6.8 Sicherheiten an Forderungen, Wirkungen der Insolvenzeröffnung und mögliche Anfechtbarkeit
Verpfändung und Sicherungszession
So, wie auch die Sicherungsübereignung von körperlichen Sachen zulässig ist, besteht auch die Möglichkeit der Sicherungszession, dh, der vollen Rechtsübertragung an den Gläubiger mit bloßer Bindung nach innen.