5.5.17 Räumungsschutz des Scheinuntermieters
§ 34a MRG soll verhindern, dass gegen einen anderen als den wirklichen Hauptmieter ein Räumungstitel erwirkt und die Exekution vollzogen wird, bevor der wirklich Berechtigte dagegen einschreiten, insbesondere einen Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter iSd § 2 Abs 3 MRG stellen kann. • [Fußnote: OGH 26.6.1991, 3 Ob 41/91.] Materiellrechtliche Voraussetzung ist ein Umgehungsgeschäft, nämlich der Abschluss eines Hauptmietvertrages nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter zur Umgehung der dem (wahren) Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte. • [Fußnote: OGH 22.2.1995, 3 Ob 4/95.]