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Dokument-ID: 608292
5.11.12 Erstreckung der Sanierungsplantagsatzung
§ 148a Abs 1 IO bestimmt, dass eine Sanierungsplantagsatzung aus folgenden Gründen erstreckt werden kann:
- Erreichen nur einer Mehrheit
- Nichtzulassung eines geänderten Vorschlags
- Voraussichtliche Annahme