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Neu Dokument-ID: 608292

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.11.12 Erstreckung der Sanierungsplantagsatzung

§ 148a Abs 1 IO bestimmt, dass eine Sanierungsplantagsatzung aus folgenden Gründen erstreckt werden kann:

  • Erreichen nur einer Mehrheit
  • Nichtzulassung eines geänderten Vorschlags
  • Voraussichtliche Annahme

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