Neu
Dokument-ID: 867301
6.10 Altmasse- und Neumasseforderungen
Die Masseforderungen sind in § 46 IO taxativ aufgezählt. • [Fußnote: Siehe dazu näher Kapitel 6.6.] Gem § 47 IO sind vor allem die Masseforderungen aus der Insolvenzmasse zu befriedigen. Wenn die Masseforderungen nicht vollständig befriedigt werden können, so sind sie in der in § 47 Abs 2 IO festgelegten Reihenfolge zu bedienen. • [Fußnote: Siehe dazu näher Kapitel 5.2.5.]