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Dokument-ID: 255330
6 Einordnung der Gläubiger
Im Insolvenzverfahren haben die Gläubiger je nach Qualifikation ihrer Forderung unterschiedliche Rechte. Es ist so zwischen Gläubigern folgender Forderungen zu unterscheiden • [Fußnote: Engelhart in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze § 46 KO Rz 1.] :