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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.8.3 Besondere Anfechtungsvoraussetzungen

Sicherstellung oder Befriedigung eines Insolvenzgläubigers

§ 31 Abs 1 Z 2 erster Fall IO setzt eine bestehende Gläubigerstellung voraus. Zug-um-Zug-Geschäfte sind nicht anfechtbar. Eine Anfechtung scheidet aus, wenn der spätere Schuldner vorleistet und dadurch einen Anspruch auf die Leistung des Anfechtungsgegners erlangt. • [Fußnote: Mohr, IO, § 31 IO E 136.]  Ob die Deckung kongruent oder inkongruent war, ist irrelevant. Allenfalls kommt aber eine Anfechtung nach § 31 Z 2 Fall 2 IO als nachteiliges Rechtsgeschäft infrage.

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