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Dokument-ID: 922195
7.3 Unzulässigkeit des Zahlungsplans
Unzulässigkeitsgründe
Der Antrag auf Annahme des Zahlungsplans ist gem § 194 Abs 2 IO unzulässig, wenn
- der Schuldner flüchtig ist, oder
- der Schuldner trotz Auftrag das Vermögensverzeichnis nicht vorgelegt oder nicht vor dem Insolvenzgericht unterfertigt hat, oder
- der Inhalt des Zahlungsplans gegen die §§ 149 bis 151 IO (siehe dazu sogleich) oder gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt, oder
- vor weniger als 10 Jahren ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet worden ist.