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Dokument-ID: 1129367
12.2.5 Befriedigungstauglichkeit bei Anfechtung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots
Die Anfechtung eines vertraglichen Veräußerungs- und Belastungsverbots, welches den Gläubiger an der Exekutionsführung in die betreffende Liegenschaft hindert, ist gegenüber dem Berechtigten zulässig und möglich.